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Es werden Posts vom Mai, 2011 angezeigt.

Bundesverfassungsgericht: Unterhaltsberechnung bei zwei unterhaltsberechtigten Müttern

Beschluss des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 25.01.2011 Die Berech­nungs­me­thode der soge­nannten Drei­teilung bei Unter­halts­ver­pflich­tungen für zwei Ehefrauen/Mütter ist verfas­sungs­widrig. Nach früherem Recht war grund­sätzlich die Unter­halts­ver­pflichtung für die zuerst geschiedene Ehefrau vorrangig gegenüber späteren Ehefrauen oder nicht­ehe­lichen Müttern. Dies hat sich mit der Neuerung des Unter­halts­rechts zum 01.01.2008 geändert. In den meisten Fällen sind die Unter­halts­be­rech­tigten gleich­rangig, § 1609 Nr. BGB. Daraus hat die Recht­spre­chung eine Berech­nungs­me­thode entwi­ckelt, wonach, um den Unter­halts­bedarf der einzelnen Betei­ligten fest­zu­stellen, alle Einkünfte zusam­men­ge­zählt und durch drei geteilt werden. Dies hat das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt wegen fehlender Geset­zes­grundlage und wegen Verstoßes gegen das allge­meine Persön­lich­keits­recht für verfas­sungs­widrig erklärt. Die Folge ist aller­dings nicht sehr gravierend, da sich di

Europäischer Gerichtshof: Umgangsrecht des leiblichen Vaters

Euro­päi­scher Gerichtshof für Menschen­rechte, Urteil vom 21.12.2010 Art. 8 der Euro­päi­schen Menschen­rechts­kon­vention gewähr­leistet ein Umgangs­recht des leib­lichen Vaters mit seinem Kind, selbst wenn er noch keine sozial-familiäre Beziehung zu seinem Kind aufbauen konnte. Die beste­hende fami­liäre Beziehung zwischen dem Kind und seinen recht­lichen Eltern hat nicht grund­sätzlich Vorrang gegenüber der auf Abstammung beru­henden Beziehung zum Vater. Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Verwei­gerung des Umgangs mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist. Der nige­ria­nische leib­liche Vater 5jähriger Zwil­linge lebte von 2003 bis 2008 in Deutschland, seitdem in Spanien. Er hatte ab 2003 eine zwei­jährige Beziehung mit der mit einem anderen Mann verhei­ra­teten Mutter. Die Zwil­linge wurden vier Monate nach Been­digung dieser Beziehung geboren und werden seitdem von der Mutter und deren Ehemann, der recht­licher Vater ist, zusammen mit drei weiteren gemein­samen Kin

Gerichtsbeschluss: Umgang beim Vater mit Übernachtungen auch bei ungünstigen Wohnverhältnissen

Entscheidung des Kammer­ge­richts Berlin vom 10.01.2011: Der Rege­l­umgang umfasst regel­mäßig auch dann Übernach­tungen beim umgangs­be­rech­tigten Elternteil, wenn dessen häus­liche Verhält­nisse — beengte Wohn­ver­hält­nisse, fehlendes Kinderbett, kalter Ziga­ret­ten­rauch - ungünstig sein sollten . Die beiden Kinder waren acht und sechs Jahre alt. Das Amts­ge­richt Tempelhof-Kreuzberg hatte im November 2010 Übernach­tungs­be­suche ange­ordnet. Der Kindes­vater wurde vom Amts­ge­richt verpflichtet, das Rauchen während der Umgangs­zeiten in geschlos­senen Räumen zu unterlassen. Die Beschwerde der Kindes­mutter gegen die Übernach­tungen wurde vom Kammer­ge­richt abge­lehnt. Zwar wohne der Kinds­vater in sehr beengten Verhält­nissen ohne ausrei­chende Schlaf­mög­lich­keiten für seine Kinder. Er habe aber glaubhaft versi­chert, dass er in eine größere Wohnung umziehen und Schlaf­stätten für seine Kinder besorgen wolle. Soweit der Kindes­vater verpflichtet worden sei, das Rauchen wä