Gemeinsame Sorge - wie vermeide ich ein gerichtliches Schnellverfahren?

Wenn die Mutter den Antrag des Vaters auf Begründung der gemeinsamen Sorge erhält, muss sie
  • die Frist des Gerichts beachten, die Antwort muss spätestens am letzten Tag der Frist bei Gericht sein.
  • konkrete Anhaltspunkte vortragen, weshalb die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes schadet; pauschale Behauptungen wie "können nicht miteinander reden" reichen nicht aus!
Antwortet die Mutter nicht oder zu pauschal, kann das Gericht ohne Anhörung der Eltern und des Jugendamtes die gemeinsame Sorge beschließen.
Dann gibt es ab Zustellung dieser Entscheidung die Möglichekeit, innerhalb eines Monats eine (gut begründete) Beschwerde an das Famliengericht zu schicken. Das kann jeder Elternteil selbst verfassen, eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht notwendig.

Die Begründung des Gesetzgebers zur Neureglung dre elterlichen Sorge bezieht sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus und erfordert ein Mindestmaß der Übereinstimmung zwischen ihnen". Andererseits meint der Gesetzgeber: "Auch deutliche Kommunikationsschwierigkeiten rechtfertigen nicht von vorneherein die Ablehnung der gemeinsamen Sorge, da Eltern Mühen und Anstrengungen auf sich nehmen müssen, um zu gemeinsamen Lösungen im Interesse des Kindes zu gelangen."

Was also muss die Mutter dem Gericht mitteilen?
  • konkrete Erlebnisse, aus denen sich ableiten lässt, dass keine tragfähige Basis zwischen den Eltern besteht,
  • genaue Schilderung, weshalb Bemühungen um eine gelingende Kommunikation gescheitert sind, es muss eine schwerwiegende und nachhaltige Störung der Kommunikation vorliegen,
  • Darlegung, weshalb durch ein gemeinsames Sorgerecht eine Verschärfung der Konflikte zwischen den Eltern droht.
Leben die Eltern zusammen, muss die Mutter sehr gewichtige Gründe vortragen, soll kein gemeinsames Sorgerecht beschlossen werden.

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