Neu: Güterichter/-innen am Familiengericht München

Ab sofort kann jeder Familienrichter im Einverständnis mit den Beteiligten eine Familiensache durch Beschluss an eine/-n der drei ausgebildeten Güterichter/-innen verweisen, wenn das Verfahren geeignet erscheint, durch Mediation erledigt zu werden.
Die drei Richer/-innen haben eine fundierte Mediationsausbildung und verhandeln mit den Parteien persönlich. Die Anwesenheit der anwaltlichen Vertreter ist zulässig, aber nicht erforderlich, sie werden lediglich in beratender Funktion eingebunden.
Zusätzliche Kosten entstehen nicht. Ist keine Einigung zu erzielen, wird das Verfahren an den zuständigen Prozessrichter zurückgegeben.
Der zuständige Güterichter wird nach Geschäftsverteilungsplan bestimmt.

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