Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte

Nach einem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen erfüllt die Kommune den Anspruch auf einen Platz für unter Dreijährige auch dadurch, indem Sie einen Platz in der Tagespflege, also bei einer Tagesmutter, vermittelt.

Denn nach dem Gestz, § 24 SGB VIII, besteht Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Das in § 5 SGB VIII gewährleistete Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ändere hieran nichts. Denn das begründe keine Pflicht der Kommune, die gewünschte Betreuungsform zu gewährleisten. Das Wunsch- und Wahlrecht bestehe nur innerhalb der vorhandenen Kapazitäten.

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