externe Teilung einer Betriebsrente
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07. August 2013
Wenn die betriebliche Altersrente fondsgebunden ist, muss der Ausgleichsbetrag für die Zeit vom Stichtag Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bis zur Scheidung nicht verzinst werden, weil dieses Wertschwankungen am Kapitalmarkt unterliegt und kein Zinsertrag anfällt.
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