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Gemeinsames Sorgerecht, obwohl Eltern nicht miteinander kommunizieren

Beschluss des OLG München, 16. Senat, vom 26.08.2013 Die nicht verheirateten Eltern haben sich vor Geburt des jetzt 1 1/2 jährigen Kindes getrennt. Der Vater sieht das Kind alle zwei Wochen stundenweise in der Wohnung der Mutter. Die Mutter hatte sich gegen die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge gewandt, für die ihrer Meinung nach aufgrund der gänzlich fehlenden Kommunikation keine Grundlage bestehe.