Sittenwidriger und damit nichtiger Ehevertrag

Das OLG Brandenburg hat die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags bejaht, der nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich ausschloss. Die Ehefrau hatte zum Zeitpunkt der notariellen Vereinbarung einen gesicherten Arbeitsplatz aufgegeben, um ein gemeinsames Kind zu betreuen.
Es lag ein starkes Bildungsgefälle zwichen den Eheleuten vor (Ehemann Hochschulstudium, Ehefrau Hauptschulabschluss). Der Verzicht wurde nicht durch Vereinbarung einer Gegenleistung ausgeglichen.
Da der Ehevertrag für die Ehefrau ausnahmslos nachteilig war, wurde er insgesamt als nichtig betrachtet.

Ob es auf das Bildungsgefälle ankommt? Gerade, wenn eine Ehefrau Akademikerin ist, dürfte sie es sehr schwer haben, nach einer Kindererziehungspause in den Beruf zurück zu finden.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog