Düsseldorfer Tabelle 2014

Die Düsseldorfer Tabelle 2014 entspricht der bisherigen für das Jahr 2013.
Sollte die neue Bundesregierung das steuerliche Existenzminimum für Kinder ändern, muss die Düsseldorfer Tabelle angepasst werden.


Kommentare

  1. Hallo, ich habe auf der oben angegebenen Seite gesehen, dass sich nächstes Jahr eventuell wieder etwas ändert. Wenn ja warum wird das erst publik gemacht, wenn auch die Tabelle veröffentlicht wird. Bei andern Angelegenheiten, werden Änderungen schon im vorraus bekannt gegeben. Oder vertue ich mich da?

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    1. Die Bundesregierung hatte angekündigt, den Kinderfreibetrag anzuheben. Nach § 1612 a BGB wird dann automatisch der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle angepasst. Sobald also die Anhebung des Kinderfreibetrags bekanntgegeben wird, kann auch mit einer Erhöhung des Kindesunterhalts gerechnet werden. Wenn gleichzeitig das Kindergeld erhöht wird, wird wie bisher die Hälfte des Kindergeldes von den Tabellenbeträgen abgezogen.
      So hat es die Bundesregierung im Jahr 2013 dargestellt:

      Die steuerlichen Freibeträge müssen das Existenzminimum von Kindern abdecken. Laut dem Neunten Existenzminimumbericht vom 7. November 2012, Übersicht 5, liegt der geltende steuerliche Freibetrag ab 2014 voraussichtlich unter dem sächlichen Existenzminimum eines Kindes. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge. Über die konkreten steuerlichen Freibeträge im § 32 des Einkommensteuergesetzes wird der Gesetzgeber entscheiden.
      Passiert ist bisher nichts!

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