GmbH-Anteile im Zugewinnausgleich

Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.11.2013

Der Ehemann hatte von seinen Eltern während der Ehe Anteile an der Familien-GmbH zu einem äußerst günstigen Kaufpreis erworben.
Der BGH hat den Unterschied zwischen Kaufpreis und wahrem Verkehrswert nicht als Schenkung gewertet, sondern den Ehemann verpflichtet, den vollen Wert der GmbH-Anteile im Endvermögen auszugleichen. Um dies zu verhindern hätte der Ehemann im notariellen Kaufvertrag festhalten müssen, dass es sich bei dem Erwerb um eine teilweise Schenkung handelt.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog