GmbH-Anteile im Zugewinnausgleich
Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.11.2013
Der Ehemann hatte von seinen Eltern während der Ehe Anteile an der Familien-GmbH zu einem äußerst günstigen Kaufpreis erworben.
Der BGH hat den Unterschied zwischen Kaufpreis und wahrem Verkehrswert nicht als Schenkung gewertet, sondern den Ehemann verpflichtet, den vollen Wert der GmbH-Anteile im Endvermögen auszugleichen. Um dies zu verhindern hätte der Ehemann im notariellen Kaufvertrag festhalten müssen, dass es sich bei dem Erwerb um eine teilweise Schenkung handelt.
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