Trennung wird teurer: Prozesskosten steuerlich nicht mehr absetzbar
Aufgurnd einer Änderung des Einkommensteuergesetzes in § 33 Absatz 2 Satz 4 dürfen seit 2013 Prozesskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, außer der Rechtsstreit gefährdet die Existenz des Steuerpflichtigen. Detaillierte und verständliche Informationen finden Sie in diesem Artikel der Süddeutsche Zeitung: Teure Trennung.