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Es werden Posts vom März, 2014 angezeigt.

Trennung wird teurer: Prozesskosten steuerlich nicht mehr absetzbar

Aufgurnd einer Änderung des Einkommensteuergesetzes in § 33 Absatz 2 Satz 4 dürfen seit 2013 Prozesskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, außer der Rechtsstreit gefährdet die Existenz des Steuerpflichtigen. Detaillierte und verständliche Informationen finden Sie in diesem Artikel der Süddeutsche Zeitung: Teure Trennung.

Am Küchentisch mit Super-Nanny Katharina Saalfrank: Wie navigieren Eltern ihre Kinder heil aus einer Trennung?

Ortstermin bei der Deutschen Anwaltauskunft: Am Küchentisch mit Katia Saalfrank .

Kein gerichtlich angeordnetes Wechselmodell für Kinder

Das bei Väterorganisationen aufgrund Verringerung der Unterhaltsverpflichtungen  propagierte Wechselmodell, wonach Kinder exakt die gleiche Zeit bei der Mutter und beim Vater verbringen, kann nicht gegen den Willen eines Elternteiles vom Gericht angeordnet werden.