Wenn ein Ehegatte aus dem gemeinsamen Haus auszieht...

erhält er für seinen halben Immobilienanteil Miete?


Der sogenannte Mietwert der Immobilie wird nach der Trennung im Rahmen der Ehegattenunterhaltsberechnung ausgeglichen. Wird kein Unterhalt verlangt oder geschuldet, muss der im Haus (oder in der Eigentumswohnung) verbliebene Ehegatte eine Nutzungsvergütung zahlen, unter Abzug der halben Darlehensbelastung.
Für das erste Trennungsjahr wird in der Regel ein angemessener Mietwert berücksichtigt, der dem Mietwert einer angemessenen Wohnung entspricht. Ab Ablauf des Trennungsjahres wird die tatsächliche auf dem Markt erzielbare Miete zugrunde gelegt.

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