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Es werden Posts vom März, 2015 angezeigt.

Keine Auskunftspflicht der Mutter über leiblichen Vater eines "Kuckuckskindes"

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.02.2015 verstößt eine derartige Auskunftsverpflichtung gegen das allgemeine Selbstbestimmungsrecht der Mutter nach Art. 2 Abs.  1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz.

Süddeutsche Leitlinien für den Unterhalt ab 2015

Ab 01.01.2015 gelten die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland in folgender Fassung: SüdL Stand 01.01.2015 .