Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

Die Empfehlungen wurden von Vertretern juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundes Rechtsanwalts und der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet, und fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Die Empfehlungen stellen keine Kriterien für die Überprüfung einer Gerichtsentscheidung im Rechtsmittelverfahren im Sinne rechtlich verbindlicher Mindeststandards dar. Trotzdem gehen die Beteiligten Vertreter davon aus, dass in der Rechtsanwendung und Gutachten Praxis Berücksichtigung finden.

Als Sachverständige sollen in erster Linie Personen benannt werden, die über ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom oder Master) oder der Medizin (Staatsexamen) verfügen.
Erforderliche Zusatzkenntnisse, Mindestanforderungen an die Durchführung und schriftliche Ausführung werden aufgeführt.
Den gesamten Text finden Sie hier.

Die Bundesregierung hat darüber hinaus einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Sachverständigenrechts  verabschiedet.

Danach sollen Eltern und Kinder frühzeitig an der Auswahl der Sachverständigen beteiligt werden. Für die Erstellung ist zwingend eine Frist zu setzen.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog