Ganz unromantisch: Nach der Hochzeit.

Die Süddeutsche hat eine schöne Übersicht über die finanziellen und rechtlichen Folgen der Heirat zusammengestellt. Ziemlich unbekannt ist die Lohnsteuerklassenwahl IV / IV mit Faktor.
Das Faktorverahren gibt es seit 2010. Es muss jährlich beim Finanzamt beantragt werden. Das Finanzamt schätzt dann die zu erwartende Steuerbelastung bei einer gemeinsamen Veranlagung. Wenn diese geringer (oder höher) ist, als bei der Einzelbesteuerung IV / IV, wird durch den errechneten Faktor die monatliche Steuerbelastung angepasst.
Bei der Deutschen Anwaltsauskunft können Sie nachlesen, welche Vorteile Eheverträge haben können.
Oder melden Sie sich für meinen Vortrag an: Wir heiraten - brauchen wir einen Ehevertrag?

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