Versorgungsausgleich
War die Ehezeit vom Tag der Heirat bis zum Tag der Zustellung des
Scheidungsantrags länger als drei Jahre, findet ein
Versorgungsausgleich statt. Dieses Verfahren wird vom Gericht
automatisch eingeleitet, war die Ehezeit kürzer als drei Jahre nur
auf Antrag.
Im Zuge des Versorgungsausgleichs werden alle während der Ehezeit
erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Ehegatten
geteilt. Diese Regelung soll insbesondere die Kinder betreuenden
Ehepartner schützen, die während der Ehe nichts oder nur wenig in die
Rentenversicherung einzahlen konnten. Ausgeglichen werden nur
Versicherungen, die eine monatliche Altersrente gewähren.
Altersvorsorge, die ein einmaliges Kapital ausschüttet wie die
meisten Lebensversicherungen, wird im Zugewinnausgleich
berücksichtigt, da es sich um erspartes Vermögen handelt.
Rentenanwartschaften aus Beamtenversorung und gesetzlicher Rentenversicherung sind nicht gleichartig
externe Teilung einer Betriebsrente.
Abänderung der Versorgungsausgleichsentscheidung nach altem Recht
Ausschluss des Versorgungszeit für die Dauer des Getrenntlebens bei langer Trennungszeit?
Rentenanwartschaften aus Beamtenversorung und gesetzlicher Rentenversicherung sind nicht gleichartig
externe Teilung einer Betriebsrente.
Abänderung der Versorgungsausgleichsentscheidung nach altem Recht
Ausschluss des Versorgungszeit für die Dauer des Getrenntlebens bei langer Trennungszeit?
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