Rat und Hilfe
Faire Trennung Faire Scheidung e. V.
Information über rechtliche, psychologische und familienpolitische Belange auf der Webseite und durch interessante Vorträge.
Beratungshilfe
Rechtsschutzversicherung
Verfahrenskostenhilfe
Mediation
Und hier finden Sie den Beratungsführer für München, der alle Angebote der Stadt für Kinder, Eltern und Jugendliche vorstellt.
Güterichter/-innen am Familiengericht München
Innerhalb des Familiengerichts München haben sich vier Richter/-innen zu Güterichtern ausbilden lassen. Weitere Informationen zu dieser kostengünstigen Möglichkeit der Konfliktlösung finden Sie hier.
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Was ist eine Online-Scheidung?
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Wann ist eine Ehe gescheitert und kann geschieden werden?
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Warum zum Güterichter?
Informationen zum Güterichterverfahren.
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Im Gesetz steht von Liebe kein Wort.
Rechtstipps der Anwaltsauskunft zum Thema Scheidung.
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Beratungshilfe
Wer über nur geringes Einkommen / Vermögen verfügt, kann bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts einen Beratungshilfeschein beantragen und damit eine anwaltliche Beratung bei einem Anwalt der eigenen Wahl "bezahlen".
In München befindet sich diese Stelle in der Maxburgstraße 4. Hier finden Sie alle Informationen zum Beratungshilfeverfahren.
Bei der Rechtsantragsstelle könnnen Sie auch eigene Anträge zu Protokoll geben, für die eine anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben ist, beispielsweise bei Sorge- und Umgangsrechtsanträgen und bei Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz.
Rechtsberatung bei geringem Einkommen
Da die Rechtsantragsstelle keine Rechtsberatung erteilt, gibt es für Bürger/-innen mit geringem Einkommen ebenfalls in der Maxburgstraße 4 eine Rechtsberatung des Münchner Anwaltvereins.
Individuelle Rechtsberatung in Familiensachen gibt es auch bei verschiedenen Vereinen wie Pro Familia, TuSch oder Siaf e. V, die beiden letzteren nur für Frauen.
Rechtsschutzversicherung
Fast alle allgemeinen Rechtsschutzversicherungen, die nicht auf ein Rechtsgebiet beschränkt sind, zahlen die Gebühr einer Erstberatung im Familienrecht, rund 250,00 EUR. Der vereinbarte Selbstbehalt wird abgezogen.
Verfahrenskostenhilfe
Jeder Anwalt / jede Anwältin kann für Sie bei geringem Einkommen / Vermögen Verfahrenskostenhílfe für ein familiengerichtliches Verfahren beantragen. Wird sie vom Gericht bewilligt, übernimmt die Landesjustizkasse die Gerichts- und Anwaltsgebühren insgesamt. Je nach Einkünften und Ausgaben kann eine maximal vier Jahre andauerende Ratenzahlung angordnet werden.
Die Formulare finden Sie hier.
Mediation
Eine Mediation ist ein Schlichtungsverfahren, das von einer hierfür ausgebildeten unabhängigen und neutralen Person geleitet wird. Eine ganze Reihe von Familienrechtsanwälten hat eine Mediaitonsausbildung und bietet Mediation zu einem zu vereinbarenden Stundenhonorar an. Nach dem Mediationsgesetz darf niemand als Mediator tätig werden, der eine Partei zuvor alleine beraten oder vertreten hat, und darf auch nach erfolgter Mediation für keine der Parteien in der gleichen Sache tätig werden.
Auch einige Vereine bieten familienrechtliche Mediation an, insbesondere bei Sorge- und Umgangsrechtsfragen, in München beispielsweise Pro Familia e. V., Familiennotruf e. V. IETE e. V. oder die evangelischen Beratungsstelle.
Außerdem gibt es am Familiengericht München die Möglichkeit, Mediation durch ausgebildete Richter zu beantragen, sogenannte Güterichter.
Und hier finden Sie den Beratungsführer für München, der alle Angebote der Stadt für Kinder, Eltern und Jugendliche vorstellt.
Güterichter/-innen am Familiengericht München
Innerhalb des Familiengerichts München haben sich vier Richter/-innen zu Güterichtern ausbilden lassen. Weitere Informationen zu dieser kostengünstigen Möglichkeit der Konfliktlösung finden Sie hier.
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